Kundmachung gemäß § 13 Abs- 2 und 5 AVG

Einbringung von schriftlichen Anbringen

Die Einbringung von schriftlichen Anbringen per Telefax ist rechtswirksam ausschließlich an folgende Telefax-Nummer möglich (02522) 2501-99.

Die Einbringung von schriftlichen Anbringen per E-Mail ist rechtswirksam ausschließlich an die E-Mail-Adresse stadtgemeinde@laa.at möglich.

Die Einbringung an andere Telefax-Nummern der Stadtgemeinde Laa an der Thaya oder an andere E-Mail-Adressen, insbesondere an persönliche E-Mail-Adressen von Bediensteten der Stadtgemeinde Laa an der Thaya, entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit.

Elektronische Anbringen per Telefax oder per E-Mail, die außerhalb der Amtsstunden (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 16.00 Uhr) übermittelt werden, gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht oder eingelangt.