Förderungen Wohnbaubereich

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!

Im Sommer 2022 hat die Stadtgemeinde Laa an der Thaya ihre Förderungen im Bereich Wohnbau erneuert, um diese einerseits zeitgemäß zu gestalten und zudem die Bedürfnisse der Bevölkerung besser einbinden zu können. Mit dem Stichtag 1.7.2022 treten daher die bisher geltenden Förderungen (alle Arten von Zinsenzuschüssen, Gewährung von ermäßigten Kaufpreisen in den vier Katastralgemeinden und die Ermäßigungen auf den Kaufpreis pro Kind) außer Kraft und die neu beschlossenen Förderungen: Private Wohnbauförderung, Revitalisierungsförderung A2 und Revitalisierungsförderung P2 treten in Kraft.

Im Zusammenhang mit dem Zinsenzuschuss gilt folgendes: Jene Antragsteller, die bereits den ersten Teil des Zinsenzuschusses vor dem 1.7.2022 beantragt haben, sind auch weiterhin berechtigt, den zweiten Teil dieser Förderung zu beantragen. Die Fassadenförderung (von Wohnhäusern bei Sanierung und Neugestaltung) in ihrer aktuellen Form bleibt auch bis auf weiteres unverändert gültig.


Antragsformular_Private_Wohnbauförderung[1].pdf herunterladen (0.13 MB)

Antragsformular_Revitalisierungsförderung_A2[1].pdf herunterladen (0.13 MB)

Antragsformular_Revitalisierungsförderung_P1[1].pdf herunterladen (0.13 MB)

Richtlinien_Förderungen_im_Wohnbaubereich[1].pdf herunterladen (0.13 MB)