Lehrlingsförderung

Richtlinien der Stadtgemeinde Laa/Thaya
zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes durch teilweise Übernahme von Kosten der Lehrlingsausbildung I. Zielsetzung Die Stadtgemeinde Laa bietet zur teilweisen Abdeckung der Kosten für einen Lehrlingsausbildungsplatz, zur Erhöhung der Anzahl ausbildungwilliger Jugendlicher und zur Verbesserung des Anbotes an qualifizierten Arbeitskräften eine Finanzförderung für Wirtschaft und Lehrlinge. II. Ausbildungsprämie für den Lehrherrn Jeder in Laa und den Katastralgemeinden ansässige Betrieb hat Anspruch auf eine einmalige Ausbildungsprämie von € 290,69, wenn er in seinem Betrieb bzw. der in Laa gelegenen Lehrstelle einen Lehrling durchgehend während der gesetzlichen Ausbildungszeit behalten hat. III. Belohnung des Lehrlings Jeder in den letzten 3 Jahren mit ordentlichem Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Laa oder den Katastralgemeinden gemeldete Lehrling hat bei erfolgreicher Absolvierung der Lehrabschlußprüfung Anspruch auf eine Belohnung von € 72,67 - gleichgültig wo immer er seine Lehrzeit absolviert hat. Bei einer 2. Lehrabschlußprüfung hat der Lehrling Anspruch auf eine Belohnung von € 72,67. IV. Handelt es sich bei dem Lehrling um einen Invaliden, so erhöhen sich die Beträge für den Lehrherrn und Lehrling um 100 %. V. Das Ansuchen ist unter Beilage der erforderlichen Bestätigungen bzw. Zeugnisse bei der Stadtgemeinde Laa einzubringen. Die Auszahlung der Prämie bzw. Belohnung hat je nach Vorhandensein der budgetären Mittel zu erfolgen. Dem Ansuchen des Lehrherrn kann auch die Anforderung der Belohnung für den Lehrling beigefügt werden. VI. Weder für Prämie noch Belohnung besteht ein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. VII. Diese Richtlinien haben ab 1.1.2002 Gültigkeit.