Hundeabgaben und Hundemarke

Hundeabgabe

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Hundeabgabe pro Jahr € 39,00
bzw. € 89,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Hundemarke € 1,00
Hundemarke für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential € 3,00

Hundeanmeldung

Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Nutzhunde
Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden. Entsprechende Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen.

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Änderungen zum NÖ Hundehaltegesetz

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023:

Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde. Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln. Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden:

* Die Meldepflicht gilt wie bisher für alle Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde

* Verpflichtender „NÖ Hundepass“ für Hundehalter:innen (Kurse: dogaudit.info/veranstaltungen.html) – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Neuanmeldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

* Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalter:innen – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde

* Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde; Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt.
 
 Die Verpflichtung zur Anmeldung der Hunde für die Abgabenverrechnung und zum Tragen der Hundemarke besteht weiterhin wie bisher.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne zu den Öffnungszeiten (montags bis freitags 7.30 bis 16.00 Uhr) direkt an das Bürgerservice der Stadtgemeinde Laa im Rathaus wenden oder Ihre Anfrage per Email an stadtgemeinde@laa.at senden.

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html