Fremdenverkehrsstatistik

Jedes Jahr mit Stichtag 31. Mai ist eine Erhebung der Beherbergungsbetriebe, Zimmer und Betten für die Bundesanstalt Statistik Austria und für die zuständige Landesstelle (Amt der Landesregierung) erforderlich.
Monatliche Erhebung über Ankünfte und Nächtigungen bei Beherbergungsbetrieben bis 10. d. Monats für Vormonat