Wohnen im Grünen 2026

Eine Gruppe von Kindern, die auf einer Straße spielen, spielen

Nach dem erfolgreichen Verkaufsstart im Jahr 2022 haben Sie jetzt erneut die Chance, sich einen der begehrten Bauplätze im Siedlungsgebiet am Laaer Anger zu sichern: 8 neue Grundstücke wurden dazu angeboten.

Nachfolgend finden Sie die 8 Bauplätze mit Grundstücksnummern mit den jeweiligen Kaufpreisen und Aufschließungsabgaben (Der Grundpreis beträgt 100 Euro pro m², exkl. Aufschließung, Bauverpflichtung besteht):

neue Bauplätze Siedlung am Anger Stand 09.09.2026

Hier finden Sie Datei zum Download:  Darstellung_der_neuen_Bauplätzen_am_Anger_Endversion_vergeben_050826.pdf herunterladen (1.19 MB)

Was bedeutet „Wohnen im Grünen“?

Mit „Wohnen im Grünen“ am Laaer Anger geht die Stadtgemeinde Laa ganz neue Wege. Hier spielen Grünflächen als öffentliche Erholungs- und Begegnungszonen eine zentrale Rolle. Bereits im Rahmen der Aufschließung der ersten Bauplätze wurden die dazu wichtigen Ziele wie naturnahe Freiraumgestaltung, Verkehrsberuhigung und Entsiegelung des öffentlichen Straßenraumes festgesetzt. 

Durch diese Maßnahmen entstehen vielfältige soziale Treffpunkte im öffentlichen Raum, etwa ein „Grünes Band“ als Geh- und Radweg, ein naturnaher Spielplatz mit Gemeinschaftseinrichtung sowie öffentliche Vorgärten. Insgesamt trägt das Konzept zur Entwicklung einer klimafitten Siedlung bei und wird mit der Schaffung weiterer Bauplätze fortgesetzt.

Es hat sich gezeigt, dass das Wohnen im Grünen am Anger von der Bevölkerung mit großer Freude angenommen wurde und wir freuen uns darauf, wenn sich noch weitere Personen dort ihren Traum vom Eigenheim erfüllen. 

Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Straße mit Häusern und Bäumen steht

Für die Bebauung Ihres Wunschbauplatzes sind die Regeln des Bebauungsplanes verpflichtend einzuhalten. Diese Regeln finden Sie hier LAA2404_TBBP_Am_Anger_1Ae_Genehmigungsplan_260511n.pdf herunterladen (0.56 MB)

Wie bekomme ich nun meinen Wunschbauplatz?

• Der Verkauf für alle 8 Bauplätze startete gleichzeitig am 02. Juli 2026 um 8:00 Uhr. Es erfolgt jedoch ausnahmslos keinerlei Vorreservierung.

• Senden Sie das vollständig ausgefülltes Kaufangebot ab 02. Juli 2026, 8.00 Uhr an die offizielle Mailadresse der Stadtgemeinde Laa (stadtgemeinde@laa.at):   erbindlichesKaufanbotVorlageAnger_2026[1].pdf herunterladen (0.11 MB) 

• Die Angebote je Bauplatz werden nach zeitlicher Reihenfolge (Zeitstempel des Einlangens der E-Mail) sortiert, es herrscht „first come first serve“ Prinzip. Das erste eingelangte Kaufansuchen je Bauplatz erhält den Zuschlag. 

• Achtung: Beim Kaufansuchen handelt es sich um eine verpflichtende Willenserklärung, geben Sie ein Kaufangebot ab und erhalten den Zuschlag, verpflichten Sie sich zum Abschluss des Kaufvertrages. Kommt es im weiteren Verlauf nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages aus Gründen die in Ihrer Verantwortung liegen, dann fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 Euro an.

• Im Anschluss an die Zuschlagserteilung wird ein Kaufvertrag in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung beschlossen. Muster_Kaufvertrag.pdf herunterladen (0.23 MB)


Symbolbild


Hier finden Sie alle Bauplatz-Kaufunterlagen zusammengefasst noch einmal zum Download:

• Dieses Kaufansuchen ist vollständig auszufüllen, damit ein Angebot abgegeben werden kann.
VerbindlichesKaufanbotVorlageAnger_2026[1].pdf herunterladen (0.11 MB)

• In Zusammenarbeit mit dem Notariat Schweifer wurde ein Musterkaufvertrag erstellt. 
Muster_Kaufvertrag.pdf herunterladen (0.23 MB)

• In diesem Plan sind alle Grundstücke samt Grundstücksnummer, Kaufpreis und Aufschließungsabgabe ersichtlich.

Darstellung_der_neuen_Bauplätzen_am_Anger_Endversion_vergeben_050826.pdf herunterladen (1.19 MB)

• Dies ist ein Symbolbild, welches zeigt, wie die Siedlung aussehen kann.
3[31].jpg herunterladen (0.3 MB)

Hinweis: Laut Bundesdenkmalamt sind die aktuellen Bauplätze keine Verdachtsflächen. Sollte trotzdem etwas Historisches bei den Bauarbeiten zu Tage treten, wenden Sie sich bitte umgehend an stadtgemeinde@laa.at. Laut Bundesdenkmalamt stellen derartige Funde keine Einschränkung für die Verbauung dar.

Sollten nun trotzdem noch weitere Fragen offen sein, dann wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeinde Laa, Tel. 02522 2501-0 oder per Mail an stadtgemeinde@laa.at