Vorsorge zur Maul- und Klauenseuche

MKS-Info

58._Verordnung_zur_Maul-_und_KlauenseucheMKS_.pdf herunterladen (0.38 MB)

In Ungarn und in der Slowakei – nur wenige Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt – wurden mittlerweile mehrere Fälle der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Nutztieren bestätigt. In Österreich selbst gibt es bisher keinen Fall.

Diese Virenerkrankung kann nur Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Alpakas und andere Paarhufer befallen (auch wildlebende Paarhufer wie z.B. Hirsche oder Wildschweine) – Pferde sind nicht gefährdet!

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende anzeigepflichte Tierseuche. Tritt diese Krankheit in einem Betrieb auf, müssen alle Tiere auf behördliche Anordnung getötet werden.

Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, aber der Mensch kann die Krankheit weitergeben. Wir bitten Sie daher das Betreten, Annähern sowie jeglichen Kontakt zu fremden Grundstücken und Tieren zu vermeiden, um so das Risiko einer Übertragung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern. 

Bäuerinnen und Bauern tun ihr Bestes um ihre Tiere zu schützen, helfen wir ihnen dabei!

Ihre

HR Brigitte Ribisch, M.A.
Bürgermeisterin