Infos zur Gemeinderatswahl 2025

Europawahl

Bild von JK_HGZ / Pixabay

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat der Stadtgemeinde Laa an der Thaya neu gewählt. Sie haben bereits die Amtliche Wahlinformation zur Gemeinderatswahl 2025 zugestellt bekommen.

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben-Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bitte den personalisierten Abschnitt der Amtlichen Wahlinformation sowie einen amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitbringen. 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at.


Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24.00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr möglich.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.

Bei dieser Wahl neu: Laut Gesetz gibt es ausschließlich den amtlichen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl 2025. Nicht-amtliche Stimmzettel wurden somit vom Land NÖ abgeschafft. Sie können bis zu fünf wahlwerbenden Personen, die für ein und dieselbe Wahlpartei kandidieren, eine Vorzugsstimme abgeben.


Wählen mit Wahlkarten:

Vor dem Wahltag:

·    Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen. Briefwahl bedeutet:  Die letzte Chance zur Wahl mit einer unterschriebenen Briefwahlkarte ist am Wahltag während der Öffnungszeiten in ihrem Wahllokal– entweder persönlich abgegeben oder durch Boten überbracht.

Wenn ihre Wahlkarte noch keine Briefwahlkarte ist, d.h. noch nicht unterschrieben ist und nicht zugeklebt ist, dann könnten sie auch noch in jedem Sprengel ihrer Gemeinde am Wahltag die Stimme persönlich abgeben.

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