Hilfe aus dem NÖ Katastrophenfonds

Pulkau

Pulkau

Der Höhepunkt der Hochwasserkrise in unserer Großgemeinde dürfte überschritten sein. Nun geht es ans Aufräumen. Schnelle Hilfe ist hier doppelte Hilfe. Ein erster wichtiger Schritt ist dabei, dass Sie sich mit Ihrer Versicherung zur Schadensabdeckung in Verbindung setzen.

Zusätzlich steht der Katastrophenfonds des Landes NÖ bereit. Wir von der Stadtgemeinde Laa unterstützen bei der Abwicklung. Die Meldung und Antragstellung erfolgt bei uns im Rathaus im Bürgerservice, Tel. 02522 2501 111. Herr Roman Schmid füllt mit Ihnen die Schadenerhebungs-protokolle aus. Gleichzeitig berufe ich als Bürgermeisterin auch die Schadenskommissionen zur nötigen Schadensbegutachtung ein.

Die wichtigsten Regeln zum NÖ Katastrophenfonds: 

-    Bei Vermögensschäden von Privaten, Unternehmen, Landwirten (auch Mieter und Pächter) in direktem Zusammenhang mit dem Hochwasser auf unserem Gemeindegebiet können bis zu mind. 50 Prozent (update: 22.9. Hochwasserhilfe Aufstockung von 20 auf mind. 50 %)der Schadenssumme erstattet werden (1.000 Euro 
     Mindestschaden).

-    Genaue Dokumentation des Schadens durch den Betroffenen (Fotos, Beschreibung vom Schaden, Nutzung des Bauwerks, etc.) sowie Aufheben der Rechnungen für Wiederherstellungen und Schadensbehebungen

-    Versicherungsleistungen werden von der Schadenssumme abgezogen

-    Einlangen der Schadenserhebungsprotokolle binnen 6 Monaten nach Eintritt der Katastrophe beim Land NÖ

Alle Beihilferegeln und alle Details zur Beantragung und Abwicklung des NÖ Katastrophenfonds finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html 

Ich fühle mit allen mit, die durch das Hochwasser geschädigt wurden. Geben Sie bitte nicht auf! Ich hoffe, dass der NÖ Katastrophenfonds einen Teil Ihres finanziellen Schadens abdecken kann.

Miteinander können wir als Team Laa jede Krise bewältigen!

Ihre
Brigitte Ribisch
Bürgermeisterin


Das Freiwilligencenter Niederösterreich hat die wichtigsten Informationen zu institutionellen und privaten Hilfsangeboten für Hochwasserbetroffene zusammengestellt:

Wie bekommt man im Schadensfall eine Beihilfe? 

Alle Schäden sollten sofort dokumentiert und bei Gemeinde und Versicherung gemeldet werden, die Schadenskommissionen sind schon unterwegs. Dabei werden Vereine und deren Eigentum genauso behandelt, wie Privatpersonen oder Unternehmen. Bund und Land haben ihre Mittel zur Katastrophenhilfe auf über eine Milliarde Euro verdreifacht und auch die Europäische Union hat zusätzliche Mittel in der Höhe von 500 Mio. Euro zugesagt. 

HIER finden Sie dazu weitere Infos 

Neben Bund, Land und Gemeinden viele weitere Organisationen Hilfen an. 

HIER geht’s zur Katastrophenhilfe der NÖ Arbeiterkammer 

HIER geht’s zum Unterstützungsfonds der NÖ Wirtschaftskammer

HIER geht’s zur Hochwasser Übersichtsseite der NÖ Landwirtschaftskammer 

HIER geht’s zur EVN Hochwasser- und Pumpenhilfe

Wie kann man Geschädigte finanziell unterstützen? 

Bei den vielen verschiedenen Spendenmöglichkeiten ist es wichtig, nur an seriöse Einrichtungen zu spenden. Wir empfehlen jedenfalls folgende Spendenaufrufe: 

HIER geht’s zu Hilfe im eigenen Land

HIER geht’s zu Österreich hilft Österreich u.a. von ORF und Hilfswerk

HIER geht’s zum Aufruf vom Roten Kreuz Niederösterreich

Alle angeführten Speneinrichtungen sind spendenbgünstigt - d.h. wenn jemand z.B. 100 Euro spendet und einen Steuersatz (Grenzsteuersatz) von 30 Prozent hat, beträgt die Steuerersparnis 30 Euro. Diese wird Ihnen im Rahmen des "Jahresausgleiches" vom Finanzamt gutgeschrieben. 

Wie und wo kann man aktiv mithelfen? 

Wichtig ist eine gute Nachbarschaft, dass man aufeinander achtet und einander hilft. Professionelle Einsätze vor Ort werden zumeist auf Gemeindeebene koordiniert. Wichtig ist, dass ungeschulte freiwillige Helferinnen und Helfer koordiniert eingesetzt werden. 

Bei folgenden professionellen Einrichtungen kann man sich als Helfer registrieren: 

HIER geht’s zu „Füreinand“, eine Initiative von Caritas, Kronen Zeitung und Kronehit 

HIER geht’s zum „Team Österreich“ vom Roten Kreuz und Ö3 

Wohin kann ich mich wenden, wenn es mir persönlich nicht gut geht? 

Katastrophen sind auch eine mentale Belastung, für jene die betroffen sind und für jene, die mit ihnen mitfühlen. 

Telefonseelsorge Österreich, rund um die Uhr: 142 

Rat auf Draht für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr: 147 

Kriseninterventionszentrum, Mo bis Fr, 8.00  bis 17.00 Uhr: 01/ 406 95 95 

Notfallpsychologischer Dienst, Mo bis Fr, 9.00 bis 17.00 Uhr: 0699/18855400

Katholische Notfallseelsorge: 0676/753 00 03 

Evangelische Notfallseelsorge: 0699/18 87 73 45 

HIER gehts zum Kriseninterventionszentrum vom Roten Kreuz 

Die Polizei warnt vor Betrug und Diebstahl, worauf muss man achten? 

Im Rahmen der aktuellen Aufräumarbeiten kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen. Falsche Handwerker und Firmen, illegale Sperrmüllsammler aber auch einfache Schnäppchenjäger sind unterwegs - Vorsicht ist geboten. 

HIER gehts zur Information der Landespolizeidirektion 

Wer hat Anspruch auf Dienstfreistellung? 

Freiwillige Helfer, etwa von Rettungsorganisationen, haben Anspruch auf Fernbleiben vom Dienst, um Gefahr von Leib und Leben abzuwenden. Aber sie sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, dass sie im Einsatz sind und Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. Bei Großschadensereignissen gibt es einen Entgeltfortzahlungsanspruch.

Ist man selbst vom Hochwasser betroffen, kann dies ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund sein. Ist der eigene Verein geschädigt, ist dies in der Regel nicht der Fall. Jedenfalls ist es wichtig, Einvernehmen mit dem Dienstgeber herzustellen.   

HIER werden alle arbeitsrechtlichen Fragen erklärt